Eigenleistung

Neben allen geldwerten Mitteln kann eine weitere Komponente bei den Banken als Eigenkapital geltend gemacht werden:
Die Eigenleistung. Bei der so genannten „Muskelhypothek“ werden vom Bauherren selbst, seiner Familie und Freunden handwerkliche Tätigkeiten beim Bau des Hauses selbst durchgeführt. Der so eingesparte Lohn für Handwerksbetriebe wird als Eigenkapital geltend gemacht. Jedoch ist es nicht ratsam, diesen Posten zu hoch anzusetzen. Der zeitliche Rahmen für die Eigenleistung muss stimmen – keine Bank der Welt wird eine Leistung von acht Stunden täglich neben der normalen Berufstätigkeit akzeptieren. Ebenso sollten Eigenleistungen nur entsprechend der fachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten eingeplant werden.

Ein Mathematiklehrer wird kaum elektrische Leitungen oder Sanitärrohre verlegen. Das Verlegen von Fußböden, Dämm- und Malerarbeiten und etliche weitere Tätigkeiten sollten dagegen je nach Fertigkeit und Zeit durchaus geltend gemacht werden. Je höher das vom Bauherrn erbrachte Eigenkapital ist, umso niedriger fällt meist der Zinssatz für das Darlehen der Bank aus. Wird die Eigenleistung zu großen Teilen von Freunden und Verwandten erbracht, so ist eine Anmeldung bei der zuständigen Baugenossenschaft unumgänglich. Anderenfalls hätten die hilfreichen Verwandten im Falle eines Unfalls auf der Baustelle keinen Versicherungsschutz.