Bausparvertrag
Eine klassische Methode zur Bildung von Eigenkapital für die Baufinanzierung ist der Bausparvertrag.
Das Prinzip beruht auf Solidarität und ist so alt wie simpel:
Bevor jeder Mensch separat 20 Jahre auf ein Haus spart, zahlen viele künftige Bauherren monatliche Raten in einen Topf ein. Daraus kann der erste sein Haus bereits nach einem Jahr bauen, der nächste im Jahr darauf. Alle profitieren davon, dass sie früher an Geld für das Wohneigentum kommen.
Im Einzelnen sieht das folgendermaßen aus:
Beim Abschluss des Vertrages werden sowohl eine feste Bausparsumme als auch ein Bauspartarif festgelegt. In diesem ist die monatliche Sparrate, die sich nach den finanziellen Möglichkeiten des angehenden Bauherrn richtet, ebenso festgeschrieben wie der Zinssatz für das Sparguthaben. Vielfach wird auch der Zins für ein mögliches späteres Darlehen bereits im Bauspartarif fixiert. In der Ansparphase zahlt der künftige Bauherr seine monatlichen Raten in den Topf, dazu können staatliche Sparzulagen sowie vermögenswirksame Leistungen kommen. In der Folgezeit wird so lange Kapital gebildet, bis das zur Zuteilung berechtigende Mindestguthaben erreicht ist. Damit erfolgt die Zuteilung jedoch nicht automatisch. Auch eine an den individuellen Tarif gekoppelte Kennzahl muss erreicht werden, ebenso muss genug Geld im Topf sein. Es können nur Zuteilungen an die Sparer erfolgen, wenn das entsprechende Geld im Topf vorhanden ist.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Zuteilung direkt an den künftigen Bauherren. Die Zuteilung hat die Höhe der festgeschriebenen Bausparsumme und setzt sich zusammen aus dem angesparten Guthaben und einem Darlehen. Das Geld können die Bauherren direkt ihrem Eigenkapital zuschlagen, auch das Darlehen ist sofort abrufbar.
Wer sich für den Kapitalaufbau mittels Bausparvertrag entscheidet, sollte seine finanziellen Möglichkeiten genau kennen, eine Aussetzung oder Verkürzung der Sparraten ist für gewöhnlich nicht möglich. Zudem spielt der Zeitfaktor eine entscheidende Rolle. Die künftigen Bauherren müssen sich frühzeitig über Ihren Wunsch nach Wohneigentum im Klaren sein. Denn in der Regel erfolgt die Zuteilung erst nach sieben bis zehn Jahren. Verkürzte Sparphasen sind unter Umständen möglich, dann muss entweder eine Soforteinzahlung getätigt oder ein Schnelltarif gewählt werden. Um Geld kurzfristig und zinsbringend bis zum Baubeginn zu „parken“, ist das Bausparen ungeeignet.